Baulandumlegung

können entweder als gesetzliche Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch oder auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Profitieren Sie bei der Durchführung von gesetzlichen Baulandumlegungen von unserer Erfahrung:

  • Fachberatung vor Einleitung des Verfahrens
  • Fachberatung und Begleitung während der Durchführung des Verfahrens
  • Erhebung aller notwendigen Grundlagen für die Durchführung der Umlegung aus den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster, Grundbuch, Wasserbuch, …) und aus dem privatrechtlichen Bereich (Kaufverträge, Pachtverträge, Mietverträge, …)
  • Vorbereitung der verschiedenen Beschlussvorlagen für den Gemeinderat und den Umlegungsausschuss
  • Mithilfe bei der Durchführung der Anhörung der Eigentümer vor Einleitung des Verfahrens
  • Vermessungstechnische Koordinierung der Gebietsgrenze
  • Mithilfe bei der Fertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses (Nachweis alter Bestand)
  • Berechnung der Grundstückswerte im Einwurf und in der Zuteilung anhand der, durch den Umlegungsausschuss, festgesetzten Werte
  • Aufstellung eines Zuteilungsentwurfs
  • Mithilfe bei der Erörterung des vorgesehenen Zuteilungsentwurfs mit den Eigentümern
  • Vermessungstechnische Koordinierung der Bruchpunkte der neuen Flurstücksgrenzen
  • Zuteilungsberechnungen
  • Mithilfe bei der Aufstellung des Umlegungsplans mit Umlegungsverzeichnis und Umlegungskarte (Nachweis neuer Bestand)
  • Absteckung und Abmarkung der neuen Grenzen