
Baulandumlegung
können entweder als gesetzliche Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch oder auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Profitieren Sie bei der Durchführung von gesetzlichen Baulandumlegungen von unserer Erfahrung:
- Fachberatung vor Einleitung des Verfahrens
- Fachberatung und Begleitung während der Durchführung des Verfahrens
- Erhebung aller notwendigen Grundlagen für die Durchführung der Umlegung aus den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster, Grundbuch, Wasserbuch, …) und aus dem privatrechtlichen Bereich (Kaufverträge, Pachtverträge, Mietverträge, …)
- Vorbereitung der verschiedenen Beschlussvorlagen für den Gemeinderat und den Umlegungsausschuss
- Mithilfe bei der Durchführung der Anhörung der Eigentümer vor Einleitung des Verfahrens
- Vermessungstechnische Koordinierung der Gebietsgrenze
- Mithilfe bei der Fertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses (Nachweis alter Bestand)
- Berechnung der Grundstückswerte im Einwurf und in der Zuteilung anhand der, durch den Umlegungsausschuss, festgesetzten Werte
- Aufstellung eines Zuteilungsentwurfs
- Mithilfe bei der Erörterung des vorgesehenen Zuteilungsentwurfs mit den Eigentümern
- Vermessungstechnische Koordinierung der Bruchpunkte der neuen Flurstücksgrenzen
- Zuteilungsberechnungen
- Mithilfe bei der Aufstellung des Umlegungsplans mit Umlegungsverzeichnis und Umlegungskarte (Nachweis neuer Bestand)
- Absteckung und Abmarkung der neuen Grenzen