Jagdkataster
Seit 1. April 2015 gilt in Baden Württemberg ein neues Landesjagdgesetz:
das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
Das Gesetz schreibt u. a. die Aufstellung einer Satzung für jede Jagdgenossenschaft vor (§15 Abs.4). Grundlage für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft ist eine Liste aller Jagdgenossen , das sogenannte „Jagdkataster„. Diese aktuell zu haltende Mitgliederliste muß für jedes Mitglied den bejagbaren Flächenanteil an der Gesamtjagdfläche ausweisen.… weiter lesen