Grundstücksteilung
Zur Teilung von Grundstücken müssen zunächst die neuen Flurstücke durch eine sogenannte Katastervermessung gebildet werden. Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu erledigen.
Wir beraten Sie im Vorfeld kostenlos und unverbindlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, über die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Bildung von Flurstücken und über die Höhe der Vermessungsgebühren.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse an die zuständige untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt übergeben.
Nach erfolgter Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster kann beim Grundbuchamt der Antrag auf Übernahme in das Grundbuch gestellt werden.… weiter lesen