Hoheitliche Vermessung

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir, die Firmeninhaber Werner Leber und Adolf Klein, von der Aufsichtsbehörde zu hoheitlichen Vermessungsarbeiten nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg bestellt. Wir erledigen diese Aufgaben im Team mit unseren als Fachkraft gemeldeten Mitarbeitern.

Die Vergütung für hoheitliche Vermessungen richtet sich nach der Landesgebührenordnung für öffentliche Vermessungsleistungen. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind die Anzahl und Größe der behandelten Flurstücke, die Anzahl der neuen und abgemarkten Grenzpunkte und der Bodenrichtwert. Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle und unverbindliche Kostenschätzung.