Grenzfeststellung

Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit zur Abmarkung oder zur Prüfung der Abmarkung auf Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster.

Flurstücksgrenzen werden auf Antrag mit Grenzzeichen abgemarkt, wobei der Antrag eines Eigentümers oder Erbbauberechtigten eines angrenzenden Grundstücks genügt.