| Verkehrwertgutachten | |
| Sie möchten wissen, was Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück wert ist? Wir ermitteln in einem Gutachten den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie. | |
| Im Gutachten selbst werden rechtliche Festsetzungen (z. B. Liegenschaftskataster, Grund-buch, Bebauungsplan, Baulastenbuch) und tatsächliche Merkmale Ihrer Immobilie aufgeführt. Neben einer Gebäudebeschreibung ist im Gutachten bei Immobilien für Wohnzwecke auch die Berechnung der Wohnfläche enthalten. Die Kenntnis der richtigen Wohnfläche ist zum Beispiel bei der Vermietung einer Wohnung wichtig. Wir bieten die Ermittelung der Wohnfläche auch als separate Leistung außerhalb eines Gutachtens an. | |
| Anlässe für ein Verkehrswertgutachten | |
| Eine Verkehrswertermittlung von Immobilien kann aus unterschiedlichen Anlässen erforderlich sein: | |
| · Wertermittlung zum
Zweck des Verkaufs · Wertermittlung zum Zweck der Beleihung · Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung · Wertermittlung aus steuerlichen Gründen · Wertermittlung zum Zweck der Erbauseinandersetzung · Wertermittlung zum Zweck der Vermögensfeststellung |
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| Verkehrswert | |
| Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude (Immobilien) ist im § 194 BauGB definiert: "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet: | |
| Vergleichswertverfahren | |
| Beim Vergleichswertverfahren sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (so genannte Vergleichsgrundstücke). Geeignet ist dieses Verfahren vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke und Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten vorhanden ist. | |
| Ertragswertverfahren | |
| Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der Gebäude, getrennt vom Bodenwert, auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Dieses Verfahren ist insbesondere dann anzuwenden, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist. Das betrifft vor allem Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten und Gewerbeobjekte. | |
| Sachwertverfahren | |
| Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage, getrennt vom Bodenwert nach Normalherstellungskosten zu ermitteln. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet wie etwa bei Einfamilienhäusern. | |
| Ihr Ansprechpartner: | |
| Herr Leber | |
| Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. | |
| Tel.: 0751/56966-13 | |
| E-Mail: leber@gisgeometer.de | |
| Mitglied bei BDVI Kompetenzzentrum Immobilienwertermittlung e.V. |