Jagdkataster

Seit 1. April 2015 gilt in Baden Württemberg ein neues Landesjagdgesetz:

das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) 

Das Gesetz schreibt u. a. die Aufstellung einer Satzung für jede Jagdgenossenschaft vor (§15 Abs.4). Grundlage für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft ist eine Liste aller Jagdgenossen , das sogenannte „Jagdkataster„. Diese aktuell zu haltende Mitgliederliste muß für jedes Mitglied den bejagbaren Flächenanteil an der Gesamtjagdfläche ausweisen. Wir bieten ihnen als Mitglied im „Jagdkataster-Forum Baden-Württemberg“ eine kompetente Beratung und die sorgfältige Aufstellung des Jagdkatasters unter Verwendung digitaler Basisdaten. Wir unterstützen Gemeinden und Jagdvorstände weiter bei der Vorbereitung und Durchführung von Jagdversammlungen; berechnen Abrundungen und Jagdbögen; aktualisieren Jagdkataster und erstellen alle Verzeichnisse und Karten, die zur Verwaltung von Jagdgenossenschaften erforderlich sind.