| Bauvermessungen
sind die Baugrubenabsteckung und das Einschneiden des sog.
Schnurgerüstes (Feinabsteckung der Gebäudefluchten). Der Grenzabstand
und die Dimension des Baukörpers müssen zentimetergenau stimmen! Wird
diese Anforderung nicht eingehalten, riskiert der Bauherr Einsprüche des
Nachbarn oder der Baurechtsbehörde. Es lohnt sich deshalb für Sie, die
Bauvermessung von einem Vermessungsfachmann vornehmen zu lassen. Die von
der Baurechtsbehörde verlangte urkundliche Feststellung, daß das Bauwerk
entsprechend der Baugenehmigung erstellt worden ist, kann dann ausgestellt
werden. |