Neues Vermessungsgesetz:
  Seit dem 10.12.2010 gilt das neue Vermessungsgesetz. Die wichtigsten Änderungen:
  - Seit 01. Juli 2011 dürfen Zerlegungen nur noch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gemessen werden. Ab 01.01.2014 gilt dies auch für
die Gemeinden als Auftraggeber.
  - Neue Grenzen werden nur noch auf Wunsch der Auftraggeber oder Eigentümer abgemarkt.
  - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können Gebäudeaufnahmen von Amts wegen, also ohne Auftrag durchführen.
     
  Neue Gebührenordnung:
  Seit dem 01.07.2011 gilt für amtlichen Vermessungen eine geänderte Gebührenordnung. Es ist meist sinnvoll, diese bereits im Vorfeld von Grundstücksgeschäften zu kennen. Wir beraten Sie gerne.

 

Begriffe:

Amtlichen Vermessungen, auch als hoheitliche Vermessungen oder Katastervermessungen bezeichnet, dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und, mit Einschränkungen, von den unteren Vermessungsbehörden durchgeführt werden. Zu den amtlichen Vermessungen zählen sämtliche Vermessungen des Liegenschaftskatasters: Zerlegung, Grenzfeststellung, Gebäudeaufnahme, Baulandumlegung und Straßenschlussvermessung.

       
       
   

Zerlegung

ist die Aufteilung eines Flurstücks in zwei oder mehrere neue Flurstücke. Nach der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Fortführung) kann der Grundstückseigentümer beim Grundbuchamt Antrag auf Übernahme der Veränderungen in das Grundbuch stellen.

       
   

Grenzfeststellung

ist das Abmarken von fehlenden Grenzzeichen und das Überprüfen von vorhandenen Grenzzeichen. Zulässige Grenzzeichen sind Granitsteine, Kunstoffmarken oder Bolzen (Bild).

     

 

   

Gebäudeaufnahme

Gebäude sind als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks für das Liegenschaftskataster in ihrer genauen Lage und Ausdehnung zu erfassen. Die Gebäudeaufnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und dient sowohl der Eigentumssicherung als auch Planungszwecken.

       
   

Baulandumlegungen

können entweder als gesetzliche Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch oder auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Profitieren Sie bei der Durchführung von gesetzlichen Baulandumlegungen von unserer Erfahrung. >>> mehr

Ziehen Sie die Maus über das Bild (alter Bestand) und sie sehen den Übergang zum neuen Bestand, der bei einer gesetzlichen Umlegung außerhalb des Grundbuchs erfolgt.

       
   

Straßenschlussvermessung

ist die Neuvermessung entsprechend dem Ausbau. Auf Wunsch führen wir auch den dazu notwendigen Grunderwerb durch.